Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Teilnahme am Rückbildungskurs:.
Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden maximal 10 Kursstunden bzw. 600 Minuten vergütet. Die Versicherte verpflichtet sich, an den nachfolgenden Terminen der o.g. Kursstunden teilzunehmen.Die Kursstunden rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Von der Versicherten zusätzlich gewünschte Kursstunden, müssen von dieser privat gezahlt werden. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Hebamme und der Versicherten.
Die einzelnen Kursstunden finden in modularen Einheiten statt und bauen aufeinander auf, so dass innerhalb eines laufenden Rückbildungskurses grundsätzlich keine weiteren Teilnehmerinnen mehr aufgenommen oder ersetzt werden können.
Während der präsenten oder digitalen Leistungserbringung ist es der Versicherten nicht gestattet, selbst oder durch Dritte Bild- und / oder Tonaufnahmen sowie Mitschnitte in Ton und / oder Bild zu fertigen oder fertigen zu lassen, soweit dadurch die Rechte der Hebamme und / oder der übrigen am Kurs Teilnehmenden berührt sind.
Die Versicherte ist verpflichtet, den jeweiligen Leistungserhalt durch ihre Unterschrift auf der durch die Hebamme vorgelegte Versichertenbestätigung zu bestätigen. Nur quittierte Leistungen können von der Hebamme gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Kommt die Versicherte dieser Pflicht unbegründet nicht nach, gilt / gelten diese Leistung (en) als schuldhaft versäumt. Die Hebamme ist für diesen Fall berechtigt, die betreffende(n) Leistung(en) von der Versicherten nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 ersetzt zu verlangen.
Die Versicherte erklärt der Hebamme gegenüber, dass sie bis zum erstmaligen Leistungszeitpunkt der Hebamme, keine entsprechenden Leistungen durch andere Hebammen in Anspruch genommen hat. Andernfalls ist die Hebamme unaufgefordert vor Leistungserbringung darüber zu informieren. Der Versicherten ist bewusst, dass ein Informationsversäumnis eine Ersatzpflicht ihrerseits auslöst, sollte die gesetzliche Krankenversicherung Vergütungsansprüche der Hebamme wegen der Überschreitung von Leistungskontingenten zurückweisen.
Zu dieser Erklärung legt die Versicherte der Hebamme vor Leistungsbeginn ihre Versichertenkarte vor. Macht die Versicherte unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Versicherte die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Kurstermine kurzfristig zu verlegen. Die Hebamme wird die Versicherte unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und das weitere Vorgehen zwecks Nachholung mit ihr besprechen.
Soweit die Versicherte nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungs- oder Ersatzpflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Im Rahmen privater Vergütungspflichten der Versicherten, erfolgt die Rechnung auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Für Geld, (Wert-)Sachen und sonstige Gegenstände der Versicherten, haftet die Hebamme bei Beschädigung oder Untergang nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Fehlende Kursstunde können nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Dadurch finden die Kurs nur bei einer Mindestanzahl von 5 Teilnehmern statt. Sollten zum Kursbeginn weniger Teilnehmer anwesend sein, muss der Kurs leider abgesagt werden. Da es keine verbindliche Absagepflicht gibt, kann es sein, dass der Kurs auch erst vor Ort am Kursabend abgesagt wird.
Die Kurse, die aufgrund nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl entfallen, werden nicht nachgeholt.
Der Rückbildungskurs wird nur bis zum 9. Lebensmonat von der Krankenkasse übernommen. Teilgenomme Kursstunden nach dem 9. Lebensmonat werden privat in Rechnung gestellt.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Kurse , die von Anja Kombächer (nachfolgend „Anbieter“) durchgeführt werden.
Abweichende Bedingungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin gelten nicht, außer der Anbieter hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich ( per Online-Formular).
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Teilnahmebestätigung erhält.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz.
Eine kurzfristige Kursortänderung ist möglich.
Sollte es aufgrund einer Situation zu erneuten Einschränkungen kommen, so dass der Kurs nicht live statt finden kann, finden die entsprechenden Stunden automatisch als Live-Video-Konferenz statt.
Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl 2 Wochen vor Kursbeginn nicht erreicht ist, kann die Hebamme vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird gegenüber den Teilnehmern unverzüglich erklärt.
Die Hebamme kann vom Vertrag zurück treten, diesen kündigen oder einzelne Kurstermine verschieben, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebamme nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) ganz oder teilweise nicht statt finden kann. Hierüber werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Die Hebamme hält sich vor die Kurse durch eine andere Hebamme als Vertretung durchführen zu lassen.
Die Hebamme kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel gemeinschaftswidriges Verhalten in Kursen.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmerinnen sollten gesund sein und keine akuten Infekte haben.
Bitte informieren sie die Anbieterin über relevante Vorerkrankungen.
Teilnahme auf eigenes Risko; bei Unsicherheiten konsultieren Sie vor Kursbeginn Ihren Arzt/Ihre Hebamme.
Preise und Zahlungsbedingungen
Zahlungsfrist: innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
Zahlungsarten: Überweisung
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kurskosten für einen Rückbildungskurs.
Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich.
Die Preise für die Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen entnehmen sie bitte der Internetseite. Die Gebühr ist vor Kursbeginn zu entrichten. Einige Krankenkassen übernehmen die Partnergebühr, bitte informieren sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Stornierung, Absage und Kursabbruch
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Dies muss in schriftlicher Form an die Hebamme erfolgen.
Bei späterer Stornierung wird die volle Kursgebühr fällig.
Der Anbieter kann Kurse wegen Krankheit der Kursleiterin oder höherer Gewalt absagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet oder alternativ auf einen späteren Termin übertragen.
Haftung
Der Anbieter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Für gesundheitliche Risiken wird keine Haftung übernommen, sofern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wird.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Verletzungen durch unsachgemäße Ausführung der Übungen können nicht ausgeschlossen werden.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Persönliche Daten werden gemäß geltendem Datenschutzrecht behandelt.
Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz und werden nur zum Zweck der Kursteilnahme verarbeitet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmerin oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben.
Änderungen der AGB
Der Anbieter behält sich vor, die AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben und gelten ab dem angegebenen Datum.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.